Herzschrittmacher- und Defibrillatoren-Implantationen und Kontrollen

Was ist ein Herzschrittmacher?

Ein Herzschrittmacher ist ein kleines Gerät, das im Bereich des Brustmuskels unter die Haut implantiert wird und den Herzrhythmus überwacht, vor allem bei zu langsamem Herzschlag. Von diesem Aggregat aus führen dünne Elektrodenkabel über Venen zum Herzen und werden dort fest mit dem Muskel verbunden. Bei Pausen oder zu langsamen Aktivitäten des Herzens kann der Schrittmacher die Herzschläge mittels elektronischer Impulse steuern. Der Herzschrittmacher überwacht permanent die Herzaktion und springt nur an wenn er gebraucht wird.

Was ist ein Defibrillator?

Im Gegensatz zum Herzschrittmacher wird ein Defibrillator implantiert, wenn das Herz eines Patienten zu schwach pumpt oder wenn ein Patient wegen schweren Herzrhythmusstörungen wiederbelebt wurde bzw. wenn schwere und schnelle Kammeraktionen (Kammerflimmern oder Kammertachykardie) aufgetreten sind.

Durch einen Stromstoß des Defibrillators wird das Herz kurz zum Stillstand gebracht, damit es anschließend wieder seinen normalen Rhythmus findet, dadurch wird dem Betroffenen das Leben gerettet.

Ein implantierbarer Kardioverter-Defibrillator (ICD) erkennt ein Kammerflimmern automatisch und reagiert innerhalb von wenigen Sekunden gezielt auf diesen Vorgang.

Wann ist ein Herzschrittmacher erforderlich?

Bei bestimmten Herzrhythmusstörungen, bei denen das Herz zu langsam schlägt, kann es erforderlich sein, einen Herzschrittmacher zu implantieren. Durch Erkrankungen des Reizbildungs- und Reizleitungssystems des Herzens kann die Herzschlagfolge so langsam werden, dass die Pumpfunktion des Herzens nicht mehr stark genug ist, um die Organe ausreichend mit Blut und Sauerstoff zu versorgen. Das kann zu Leistungsschwäche, Schwindel oder auch  kurzzeitiger Bewusstlosigkeit (Synkope) führen. Ein zu langsamer Pulsschlag kann auch auf Nebenwirkungen von Medikamenten zurückzuführen sein, die der Patient zur Blutdruckeinstellung oder zur Regularisierung von schnellen Herzrhythmusstörungen nimmt. Auch in diesem Fall kann die Implantation eines Schrittmachers erforderlich werden.

Wann ist ein Defibrillator erforderlich?

Einen Defibrillator kann man bei Patienten implantieren, die unter Kammerflimmern leiden oder unter lebensbedrohlichem Herzrasen, das von den Herzkammern ausgeht (rezidivierende ventrikuläre Tachykardien) und das nicht mit Medikamenten beherrscht werden kann.

Ein ICD wird auch nach einem überlebten "plötzlichem Herztod" implantiert und im Rahmen der Vorbeugung bei Patienten bei denen die Gefahr schwerer bis tödlicher Herzrhythmusstörungen bei gleichzeitiger Herzmuskelerkrankung oder koronarer Herzkrankheit zu befürchten ist.

Kontrolle

Die Funktion eines Herzschrittmachers beziehungsweise Defibrillators und der Elektroden muss in regelmäßigen Abständen, meist vierteljährlich, kontrolliert werden. Die Intervalle richten sich nach Aggregattyp und Ladezustand der Batterie. Auch dieser muss regelmäßig überprüft werden. Ist die Batterie nach fünf bis acht Jahren erschöpft, wird ein Austausch erforderlich.

Gegebenenfalls werden die Einstellungen des Schrittmachers/ICDs neuen Bedingungen angepasst, etwa wenn Herzrhythmusstörungen neu auftreten.

Diese Kontrolle können wir in unserer Praxisklinik für alle gängigen Schrittmacher und Defibrillatoren ambulant durchführen.

Über das in unserer Heidelberger Praxisklinik für Kardiologie angesiedelte  Zentrum für Telemedizin werden Patienten über das "Home Monitoring" zusätzlich überwacht. Das bedeutet, dass wir in der HPK täglich die Geräteinformationen und -aktivitäten überwachen, ohne dass der Patient in die Praxisklinik kommen muss. Die HPK bietet dem Patienten somit eine "doppelte Sicherheit an".

Dauer

Die Kontrolle dauert einige Minuten.

Zu beachten

Für Menschen mit Herzschrittmachern gelten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, sie müssen sich etwa vor starken Magnetfeldern in Acht nehmen und elektrische Geräte etwa 20 Zentimeter vom Körper entfernt halten. Neben der Nachbetreuung in unserer Praxisklinik bieten wir Menschen mit Schrittmachern Schulungen und Beratungen an.